Hausordnung


Auf der Convention gibt es bestimmte Regeln, welche von unseren Besuchern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eingehalten werden müssen.
  • Veranstalter, Organisatoren, Crew-Mitglieder und die Security sind auf der MostiCon durch spezielle T-Shirts, Westen oder Buttons gekennzeichnet. Die Anweisungen der soeben genannten Personen müssen befolgt werden. Sollte es zu einer groben Störung der Veranstaltung kommen, kann dies eine Anzeige nach sich ziehen (siehe §285 StGB)
  • Es gilt auf der MostiCon, wie auf fast jeder Veranstaltung, eine Eintrittsgebühr zu bezahlen, um diese besuchen zu dürfen. Diese Gebühr wurde von den Veranstaltern festgelegt und ist nicht verhandelbar. Das Areal darf nur mit einem gültigen Ticket betreten werden. Tickets, die online auf Oeticket gekauft wurden, müssen am Badge-Schalter getauscht werden (Lanyards bekommt ihr ebenfalls dort). Tickets, die per Formular bestellt wurden und per Post verschickt wurden oder auf einer Convention direkt bei uns gekauft wurden, müssen am Badge-Schalter nicht mehr getauscht werden. Solltet ihr noch kein Ticket online gekauft haben, könnt ihr dieses beim Haupteingang an unserer Kassa tun. Badges müssen sichtbar am Körper getragen werden und können jederzeit vom Veranstalter oder den dazu befugten Personen überprüft werden. Die Aftershow Party ist beim Wochenend-Ticket inkludiert, Personen mit 1-Tages-Tickets müssen den Eintritt zur Aftershow Party am Infostand um 2€ dazukaufen. Bei der MiniMostiCon gibt es keine Eintrittsgebühren.
  • Die Hausordnung gilt für den gesamten Convention-Bereich. Sollte jemand gegen diese Regeln verstoßen und somit sowohl die Veranstaltung als auch die Besucher stören, hat der Veranstalter oder die Security das Recht, diese Person von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren gibt es in diesem Fall nicht.
  • Auf der MostiCon gilt das österreichische Jugendschutz Gesetz.Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur bis 22:00 Uhr gestattet. Sollte der Veranstalter oder die Security zu diesem Zeitpunkt jemanden finden, der unter 16 Jahre alt ist, haben diese das Recht, die Person von unserem Gelände zu verweisen. Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren gibt es in diesem Fall nicht. Um an der Party teilnehmen zu dürfen, bedarf es einer Kontrolle beim Infostand und der Abholung von Einlassbändchen (Teilnahme ab 16 Jahren gestattet).
  • Fluchtwege müssen zu jeder Zeit freigehalten werden, Fluchtwege und Leuchttafeln dürfen nicht verdeckt werden.
  • Es ist den Besuchern nicht gestattet, sowohl Glasflaschen als auch schwere Metallflaschen auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Sollten diese von der Security entdeckt werden, hat diese das Recht, die Flaschen sofort zu entfernen. In diesem Fall werden diese beim Infostand abgegeben und der Besucher bekommt diese erst beim Verlassen der Veranstaltung zurück. Achtung: der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene Glasflaschen oder schwere Metallflaschen.
  • Mitnahme, Verkauf, Konsum und Weitergabe von Drogen ist strengstens verboten. Sollte ein Verstoß bekannt werden, ist der Veranstalter dazu verpflichtet, diesen den Behörden zu melden. Des Weiteren werden Personen, die Drogen auf der Veranstaltung besitzen, ausgeschlossen und des Geländes verwiesen. Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren gibt es in diesem Fall nicht.
  • Der Konsum von Speisen, Getränken und Tabakwaren ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und Speisen ist nur ab 18 Jahren erlaubt und darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeschenkt/ausgegeben beziehungsweise konsumiert werden (Lichtbildausweis nötig). Dazu gehören sowohl Bier als auch Most und Punsch. Bei der Aftershow Party wird es Bändchen für die jeweilige Alterskategorie geben. Mitnahme, Verkauf und Weitergabe von alkoholischen Getränken ist untersagt. Die Weitergabe oder der Verkauf von alkoholischen Getränken, welche auf der Convention gekauft wurden, an Minderjährige ist strengstens verboten und kann zur Anzeige führen. Die Person wird somit von der Veranstaltung ausgeschlossen und hat kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren.
  • Im Gebäude herrscht striktes Rauchverbot, es gibt dafür eigens vorgesehene Bereiche. Rauchen außerhalb des Gebäudes ist erlaubt.
  • Sowohl der Verkauf von Waren als auch das Auslegen von Werbeartikeln,wie Flyern, Plakaten oder Roll-Ups o.ä., muss vorher mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Ohne Absprache und Zustimmung ist dies verboten.
  • Sollte es auf der Convention zu Straftaten kommen, hat der Veranstalter das Recht, die Behörden zu verständigen und Anzeige zu erstatten. Schäden aller Art sind untersagt, jegliches Inventar, Einrichtungsgegenstände, Wände, Fenster, etc. dürfen nicht beschädigt werden. Bei Schäden haftet der Verursacher bzw. der gesetzlich Vorgesetzte.
  • Bild- und/oder Tonaufzeichnungen von unseren Veranstaltern, Organisatoren, Crew-Mitgliedern und der Security sind ohne deren Einwilligung nicht erlaubt.
  • Bis auf Widerruf ist das Herstellen von Bild-und/oder Tonaufzeichnungen auf der Veranstaltung gestattet. Aufnahmen inWC-Anlagen und Umkleidekabinen sind nicht gestattet. Mit der Teilnahme an der MostiCon stimmt der Besucher somit zu, dass im Rahmen der Veranstaltung sowohl Fotografien als auch Videoaufnahmen von ihm entstehen können und diese veröffentlicht werden dürfen. Anspruch auf Entgelt besteht hier nicht. Es besteht auch kein Einspruchsrecht gegen die Veröffentlichung.
  • Bild- und/oder Tonaufzeichnungen von den Waren der Händler/Künstler sind nur mit deren Einwilligung erlaubt.
  • Bild- und/oder Tonaufzeichnungen für Presse-Tätigkeiten müssen vorher vereinbart werden, das Pressemitglied bekommt dafür ein spezielles Badge. Mit diesem Badge hat dieser, unter Beaufsichtigung des Veranstalters, Zutritt hinter die Kulissen. Hier gelten jedoch auch die oben bereits angeführten Ausnahmen. Anmeldungen sind nur im Vorhinein per E-Mail möglich.
  • Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann.
  • Sollte eine TV-Anstalt Aufzeichnungen eines Besuchers, im Zusammenhang mit der Veranstaltung, besitzen und diese im Fernsehen ausstrahlen, erteilt der Besucher diesem Sender seine Zustimmung. Diese Aufzeichnungen dürfen nun entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen mittels jedem technischen Verfahren ausgewertet werden.
  • Unsere Waffenordnung findet ihr gesondert angeführt auf unserer Homepage. Zu der Waffenordnung
  • Des Weiteren möchten wir hier noch einmal darauf hinweisen, dass dasMitführen von Gegenständen, welche sowohl zur Gefährdung andererführen oder als Waffe benutzt werden können, strikt untersagt ist. Gegenstände, welche als gefährlich eingestuft werden, werden von unserem Security-Team bis zum Verlassen der Veranstaltung beschlagnahmt. Diese könnt ihr dann beim Waffencheck wieder abholen. Ist der Besitz des Gegenstandes in Österreich nicht gestattet, so ist der Gegenstand an die österreichische Exekutive zu übergeben. Die Person wird in diesem Fall von der Veranstaltung ausgeschlossen und muss das Gelände verlassen. Der Besucher hat kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren.
  • Bei einem Tokyo Revengers Cosplay muss, falls das Manji-Symbol nicht zensiert ist, dieses abgeklebt werden. Sollte jemand mit diesem Cosplay an einem unserer Cosplay Wettbewerbe antreten, wird dies natürlich berücksichtigt. Sollte jemand vergessen das Symbol abzukleben, bitten wir dies am Infostand oder Cosplay Reparaturstand nachzuholen. Sollte jemand nach mehrmaliger Aufforderung verweigern, dieses zu überdecken, müssen wir diese Person vom Gelände verweisen. Der Besucher hat kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren.
  • Bitte denkt bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln daran, keine Gegenstände zu tragen, welche nicht nur euch, sondern auch eure Mitmenschen gefährden. Dazu zählen beispielsweise Cosplays, welche Panik verursachen können (Waffen, Granaten, Messer, Schwerter) oder andere beleidigen oder verletzen könnten (Tokyo Revengers Manji Symbol).
  • Auf der MostiCon werden spezielle Umkleiden sowie Plätze vorbereitet, an denen sich Besucher umziehen sowie ihr Make-Up auffrischen können. Deswegen bitten wir alle Besucher, sich nicht direkt auf den Toiletten umzuziehen. Des Weiteren bitten wir Freunde von Ausstellern, sich nicht hinter dem Stand umzuziehen, da dies für andere Aussteller als unangenehm empfunden werden kann.
  • Ausgenommen von den oberen zwei Beschränkungen sind alle vom Veranstalter genehmigten Personen und Mitglieder der österreichischen Exekutive.
  • Tiere sind auf der Convention verboten, Ausnahme sind hier Assistenzhunde. Wir bitten diese jedoch vorher per Mail anzukündigen. In diesem Fall gilt eine Leinenpflicht.
  • Wir bedanken uns für euer Verständnis!
    Euer MostiCon Team