Waffenbanner HintergrundbildWaffenordnung
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Um die Sicherheit aller Teilnehmer, Organisatoren und Besucher zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand auf einer unserer Conventions verletzt wird, wurden die folgenden Regeln in Bezug auf Waffen und Cosplay-Requisiten vom Veranstalter festgelegt.

Waffenkontrolle beim Betreten des Veranstaltungsgeländes:
Alle mitgebrachten Waffen müssen bei der Waffenkontrolle überprüft werden, diese befindet sich am Haupteingang gleich neben dem Infopoint. Wenn diese als sicher eingestuft wird, bekommt ihr vom Infostand ein Bändchen. Sollten eure Waffen als nicht sicher eingestuft werden, behalten wir uns das Recht vor, diese einzubehalten. Nicht zur Convention zugelassene Waffen können mit dem Verlassen der Veranstaltung bei der Waffenkontrolle wieder abgeholt werden. Handelt es sich jedoch um Waffen/Objekte, die sowohl von der Security als auch von der Waffenkontrolle nicht abgenommen/entgegengenommen werden dürfen, ist bei legalem Besitz der Besucher des Geländes zu verweisen und bei illegalem Besitz die Polizei zu verständigen. Sollte dieser Fall eintreten, ist die Security dazu berechtigt, die Person anzuhalten, bis die Polizei eintrifft (Anhalterecht).

Missbrauch waffenähnlicher Requisiten:
Jeglicher Missbrauch von Waffen-ähnlichen Requisiten, wie das Herumschwingen in öffentlichen Räumen oder das Gefährden von anderen Convention-Besuchern, kann dazu führen, dass die Requisiten als unsicher eingestuft und konfisziert werden. Dies gilt auch, wenn sie zuvor von der Waffenkontrolle als "in Ordnung" eingestuft wurden. Sie können beim Verlassen der Convention wieder abgeholt werden.

Verbotene Requisiten/Waffen auf der MostiCon:
  • Waffen, die laut österreichischem Waffengesetz verboten sind.
    • sämtliche Schusswaffen
    • sämtliche Messer & Schwerter mit Stahlklingen
    • Hiebwaffen (Baseballschläger, Golfschläger)
    • Schlagwaffen (Schlagring)
    • Pfefferspray


Die verbotenen Requisiten/Waffen genau erklärt:
  • Funktionsfähige Feuerwaffen: Soft-Air-Waffen, Luftdruckgewehre- und Pistolen, Spielzeugpistolen, Paintball-Gewehre, Gaspistolen
  • Funktionierende Projektil-Waffen: Blasrohre, Wasserballone, Wasserpistolen, Armbrüste, Pfeil & Bogen, Schleudern, Luftschlangenspray
  • Reizstoffsprühgeräte oder chemische Waffen mit verschiedenen Reizgasen: Pfefferspray, Senfspray, Tränengas
  • Pyrotechnische Gegenstände: Feuerwerkskörper, Knallkörper, Böller
  • Waffen oder Objekte, die aufgrund ihrer Schärfe, Spitze, Bauart oder Eigenschaft als gefährlich eingestuft und Verletzungen verursachen könnten
  • Elektrizität abgebende Geräte: Taser, Elektroschockpistolen, Viehtreiber
  • Laserpointer mit einer Abstrahlleistung von über 1 MW
  • Geräte, welche zur Personenabwehr Licht oder Akustik abgeben
  • Waffen, in denen Metall verarbeitet ist, welches geschärft wurde
  • Requisiten mit geschärften Metallklingen: Stockdegen, Klappmesser, Äxte, Dolche, Schwerter, Shuriken, Messer und Kunais
  • Stumpfe Waffen: Schlagringe, Nunchakus, Keulen, Teleskopstäbe, Baseballschläger, Golfschläger
  • Verborgene Waffen
  • Waffen die Scharf/Spitz sind beziehungsweise Waffen, die durch ihre Bauart oder Eigenschaft gefährlich sind und jemanden verletzen könnten: Besenstiele
  • Instrumente, die exzessiven Lärm erzeugen: Grenade Horns, Grenade Whistles, Vuvuzelas
  • Harte Requisiten: Waffen aus Metall/Glasfaser und Glas


Teilweise gestattete Requisiten/Waffen:
Waffen, die größer als 2 Meter sind, sind erlaubt, solange sie keine Gefahr für andere darstellen oder die Einrichtung der Veranstaltungshalle beschädigen können. Waffen aus Metall oder Hartholz sind erlaubt, je nach Größe und Bauart.

Erlaubte Requisiten/Waffen:
Alle anderen Arten von Waffen sind somit erlaubt, solange sie eine Länge von mehr als 2 Metern überschreiten und gegen keine andere Richtlinie verstoßen. Erlaubte Materialien für Requisiten/Waffen sind somit Schaumstoff, Styropor, Balsaholz, Spanholz, Larp-Waffen, Pappe, etc. Diese werden ebenfalls bei der Waffenkontrolle überprüft.

Zubehör:
Zubehör ist erlaubt, solange es keine der oben genannten Richtlinien verletzt und von einem Security-Mitarbeiter oder der Waffenkontrolle im Eingangsbereich genehmigt wurde.

Requisiten/Waffen für Bühnenauftritte:
Da wir dafür verantwortlich sind, dass weder Personen noch wertvolle Güter zu Schaden kommen, ist die Security/Waffenkontolle dazu angehalten, die tatsächliche Gefahr solcher Gegenstände einzuschätzen und das weitere Mitführen entweder zu genehmigen oder mit Auflagen zu sanktionieren. Natürlich wollen wir niemanden einen wichtigen Teil seines Kostüms verbieten. Deswegen sollte eine Waffe nicht zugelassen werden, der Cosplayer diese aber für einen Auftritt benötigen, ist dies in vorheriger Absprache mit der Waffenkontrolle und/oder Cosplay Leitung möglich. In besagtem Zeitraum ist besagter Cosplayer dann berechtigt, neben einer Aufsicht seine benötigte Requisite auf der Bühne zu verwenden. Danach muss sie jedoch wieder abgegeben werden. Falls ihr unsicher seid, ob eure Requisite/Waffe nicht zugelassen wird, könnt ihr jederzeit eine Mail an [email protected] schicken.

Verwarnungen und Konfiszierung:
Bei einem ersten Verstoß gibt es eine Verwarnung seitens der Security/Waffenkontrolle. Bei einem wiederholten Regelverstoß wird die betreffende Requisite konfisziert, kann aber nach der Veranstaltung oder beim Verlassen des Geländes zurückgegeben werden. Falls die Requisite für einen Auftritt benötigt wird, ist eine Absprache erforderlich.

Bitte achtet sorgfältig darauf, wie ihr eure Waffen handhabt, um Verletzungen zu vermeiden und die Convention sicher und in vollen Zügen zu genießen.